Bettina Schröder + Birgit Baur schroeder-baur Werbung zum Anfassen

Qualitätssicherung + Ethik

Qualitätssicherung + Ethik

Grundlage für eine erfolgreiche Partnerschaft ist Fairness und Vertrauen.

schröder+baur ist als Unternehmen Bestandteil der Gesellschaft und trägt soziale und ökologische Verantwortung.

Eine globale Produktion darf einen verantwortungsvollen Umgang mit Leben und Ressourcen nicht ausschließen. Wir sehen uns in der Verpflichtung, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und ethischer Werte, zu handeln und bei unseren Produzenten Einfluss zu nehmen.

Unsere unternehmerische Tätigkeit berücksichtigt:

  • Achtung von Grundrechten am Arbeitsplatz
  • Ablehnung von Kinder- und Zwangsarbeit
  • Respektieren von Menschenrechten
  • schonender Umgang mit Ressourcen

Gesetzliche Vorgaben, bezüglich der Produkthaftung, Entsorgung, Vermeidung gesundheitsschädlicher Stoffe, stehen bei unserer Qualitätssicherung ebenso so im Focus, wie die Prüfung der Werbeartikel auf Beschaffenheit der Materialien und der Druckqualität.

Gesetze + Vorschriften:

Gesetze und Vorschriften
REACH
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, die am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Als EU-Verordnung besitzt REACH gleichermaßen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gültigkeit. Durch REACH wird das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht.
ElektroG (WEEE / RoHS):
Die EG-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten regelt die Verwendung von Gefahrstoffen in Geräten und Bauteilen. Sie, sowie die jeweilige Umsetzung in nationales Recht, wird zusammenfassend mit dem Kürzel RoHSRoHS (Restriction of hazardous substances) = "Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe" bezeichnet. Die WEEE-RichtlinieWEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) = Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall ist die EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Batteriegesetz (BattG):
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren.
GEMA:
Abgabepflicht für Speichermedien wie z. B. USB-Stick

 


schröder+baur gmbh • werbemittelagentur